Schulordnung
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| Stand: Februar 2007
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Schulordnung der Herschelschule
Großer Kolonnenweg 37
30179 Hannover
Außenstelle: Sahlkamp 143
30179 Hannover
Wir alle verbringen einen großen Teil des Tages in unserer Schule.
Deshalb wollen wir uns wohlfühlen,
frei unsere Meinung sagen können,
Hilfen bekommen und Hilfen geben.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen bestimmte Regeln für unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten gelten.
I Verhalten der am Schulleben Beteiligten
Eine Voraussetzung für friedliches und ungestörtes Miteinander ist die Beachtung folgender Umgangs- und Organisationsformen:
- Wir sind freundlich, hilfsbereit und höflich.
- Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Streitigkeiten werden ohne Gewalt beigelegt.
- Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln verboten. Nach dem Waffenerlass ist das Mitbringen von Waffen, Messern, Reizgas, Feuerwerkskörpern u.ä. unter-sagt.
- Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, dem Anlass und der Aufgabe der Schule angemessene Kleidung zu tragen. Zum Beispiel sind bauchfreie, rückenfreie, tief dekolletierte Shirts oder sehr kurze Röcke und tiefhängende Hosen als Schulkleidung an der Herschelschule nicht angebracht.
- Auf dem Schulgelände der Herschelschule sind Mobiltelefone auszuschalten. Der Gebrauch von MP3-Playern oder ähnlichen Geräten ist untersagt.
II Verhalten im Unterricht
Arbeiten und Lernen stehen im Mittelpunkt; beides sollte uns allen Freude machen. Ein geregelter Ablauf und gegenseitige Rücksichtnahme sind wichtige Hilfen für erfolgreichen Unterricht.
- Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich.
- Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Raum anwesend, meldet dies die Klassensprecherin / der Klassensprecher im Sekretariat.
- Zu Beginn der Unterrichtszeit sitzen die Schüler* an ihren Unterrichtstischen und haben das Ar-beitsmaterial für die folgende Stunde bereitgelegt.
- Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur erfolgreich sein, wenn Störungen jeglicher Art ver-mieden werden.
- Während des Unterrichts müssen Handys abgeschaltet sein. Bei Arbeiten und Klausuren werden die Handys beim Lehrer abgegeben.
- Für jede versäumte Stunde ist eine Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei längerer Abwesenheit ist spätestens am dritten Tag eine Nachricht durch den Erziehungsbe-rechtigten oder den volljährigen Schüler nötig.
- Anträge auf Unterrichtsbefreiung müssen spätestens 14 Tage vorher beim Schulleiter bzw. bei Befreiung für einen Tag beim Klassenlehrer gestellt werden.
III Verhalten in unterrichtsfreier Zeit
- Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet. Schüler der
Oberstufe dürfen Freistunden auch außerhalb des Schulgeländes verbringen. - Zur Vermeidung von Unfällen sind Aktivitäten wie Rennen im Gebäude, Werfen mit Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen, Skateboardfahren u.ä. zu unterlassen. Als Freiraum für Ballspiele steht der Pausenhof zur Verfügung.
- Die kleinen Pausen sind für Raum- und Lehrerwechsel vorgesehen.
- Alle haben ein Anrecht auf die großen Pausen.
- Die Lehrerzimmer sind Ruhezonen der Lehrkräfte. Nach Terminvereinbarung oder generell fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn sind die Lehrkräfte vor dem Lehrerzimmer zu sprechen.
- Die Sekretariate sind täglich während der großen Pausen geöffnet.
- Aufenthaltsmöglichkeiten in der Hauptstelle in den Pausen und Freistunden sind: Schulhof, "Affenhaus", Öko-Café und Pausenhalle. Den Oberstufenschülern stehen in der Außenstelle Räume für die Stillarbeit zur Verfügung.
- In der Mittagspause sind die Sterne eine Ruhezone.
- Wir alle sind für Ordnung und Sauberkeit in den Räumen verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss werden im Interesse der leichteren Reinigung die Stühle auf die Tische gestellt.
IV Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände
- Das unachtsame Wegwerfen von Abfällen verstößt gegen den von allen geforderten Umwelt-schutz. Wir entsorgen unseren Müll umweltgerecht in den entsprechend gekennzeichneten Be-hältern. Dies ist für uns auch außerhalb der Schule selbstverständlich.
- Einrichtung und Ausstattung der Schule sollen für den Unterricht jederzeit verfügbar sein und müssen deshalb schonend behandelt werden.
- Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
- Das Parken auf dem Lehrerparkplatz vor der Schule ist Lehrern und Angestellten erlaubt. Fahrräder werden im Fahrradkeller untergebracht.
- Im Gebäude und auf dem Gelände der Herschelschule wird nicht geraucht. Der Bürgersteig vor der Schule und der Eingangsbereich vor dem Hauptgebäude und der Außenstelle der Herschelschule sind Nichtraucherzonen.
V Maßnahmenkatalog
- Jeder Schüler ist verpflichtet, auf Aufforderung einer Lehrkraft Name und Klasse zu nennen.
- Wer Schäden anrichtet, muss für Reparaturkosten oder Neuanschaffung aufkommen. Dazu gehört auch das Beschmieren von Tischen, Stühlen und Wänden. Wer einen Schaden feststellt, meldet ihn umgehend beim Hausmeister.
- Wer gegen unsere Schulordnung verstößt, muss mit folgenden Ordnungsmaßnahmen rechnen:
- Gespräch zwischen Lehrer und Schüler, ggf. auch mit den Erziehungsberechtigten des Schülers oder der Schülerin.
- Konsequenzen: mündliche Belehrung und Verwarnung sowie gemeinnützige Dienste in der Schule und Wiedergutmachung.
- Konsequenzen im Wiederholungsfall:
1. Ausschluss vom Unterricht
2. Überweisung in eine Parallelklasse
3. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform
VI Allgemeines
- Alle schulfremden Personen müssen sich im Sekretariat oder beim Hausmeister anmelden. Ohne Anmeldung darf sich niemand auf dem Schulgelände aufhalten.
- Alle Schüler, Lehrer und jegliches Schulpersonal sollten sich an allgemeine Regeln, die in der Gesellschaft gültig sind, halten, auch wenn diese Regeln nicht in unserer Schulordnung stehen.
*Es ist immer die weibliche und die männliche Form der Anrede gemeint.