SchulCMS 2010Herschelschule-Ganztagsgymnasium |
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Das Herschel-ABC soll Ihnen/Euch helfen einige Fragen zu beantworten. Wollen Sie/wollt Ihr mehr wissen, wenden Sie sich/wendet Euch an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer oder an ein Mitglied der Schulleitung. ADie Arbeitsgemeinschaften werden jeweils zu Beginn eines Halbjahrs bekannt gegeben. Der Besuch einer AG ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Mit dem dritten Besuch einer AG meldet man sich verbindlich für ein Halbjahr an. Arbeitsverhalten Das Arbeitsverhalten wird nach Erlass in den Zeugnissen bewertet. BIm von Eltern betriebenen Begegnungscafé können Schüler Getränke, Obst und belegte Brote erwerben. Die Beratungslehrerinnen, Frau Lamperski und Frau Mühlsteph, stehen Eltern und Schülern bei Erziehungsfragen, Lernproblemen oder zur Klärung allgemeiner Schulprobleme zur Verfügung. Terminabsprache unter 168 48062 oder über das Sekretariat. CComputerführerschein Der Computerführerschein wird im Rahmen einer speziellen Schulung, die in der 6. Klasse stattfindet, erworben. DEElternabend Die Elternabende mit ihren Gesprächsangeboten sollten im Sinne Ihres Kindes eine freiwillige Pflicht für Sie sein. Eltern sind in vielen Gremien der Schule vertreten, so in der Klassenkonferenz, den Fachkonferenzen, der Zeugniskonferenz, der Gesamtkonferenz, dem Schulvorstand. Das Gremium der Eltern ist der Schulelternrat. FIn den Fachkonferenzen werden die für das jeweilige Fach wichtigen Fragen diskutiert und entschieden. Fahrradkeller Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, schließen ihre Fahrräder im Fahrradkeller ein. Die Schule kann keine Haftung für Schäden oder Diebstahl übernehmen. Förderunterricht Förderunterricht wird nach einem besonderen Konzept im Jahrgang 5 für alle Schüler angeboten, um ihre Fähigkeiten in der Unterrichtssprache zu stärken. Im Jahrgang 6 wird Förderunterricht für diejenigen Schüler angeboten, die Schwächen in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik, zweite Fremdsprache haben. Der Förderunterricht ist in den Stundenplan integriert. Forum Das Forum ist eine jahrgangsübergreifende Versammlung von Schülern in der Aula. Es findet in unregelmäßigen Abständen ca. alle 6 Wochen in der Aula statt. Freizeitpass Den Freizeitpass braucht man, um sich im Freizeitbereich etwas auszuleihen. Er kann im Freizeitbereich erworben werden. GHHandys Handys dienen persönlichen Gesprächen mit entfernten Menschen. Deshalb müssen sie auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet sein. Bei Klassenarbeiten sind sie beim Fachlehrer zu hinterlegen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist der Lehrer berechtigt, das Handy an sich zu nehmen. Hausaufgaben Der Umfang der Hausaufgaben soll zwischen den Lehrern einer Klasse abgestimmt werden. An Tagen mit Nachmittagsunterricht sollen von diesem auf den nächsten Tag Hausaufgaben nur nach einem besonderen Beschluss der Klassenkonferenz aufgegeben werden. Von montags bis donnerstags gibt es in der 7. Stunde Hausaufgabenhilfe durch ältere Schülerinnen / Schüler. Die Teilnahme ist freiwillig und kann nach Bedarf erfolgen. Eine Haus- und Schulordnung wird jedem Schüler ausgehändigt. Die dort aufgeführten Regelungen gestalten das Miteinander in der Schule und sind daher zu befolgen. IInteressenförderung (IFÖ) IFÖ findet im Jahrgang 6 im Rahmen des Förderunterrichts statt und bein- haltet einen Wahlpflichtunterricht für diejenigen Schüler, die keine Hilfen in den Kernfächern benötigen. JKKlassenarbeiten Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten ist durch Erlass geregelt (höchstens eine Arbeit pro Tag, nicht mehr als drei Arbeiten pro Woche). Zeit bis zur Rückgabe in den Klassen 5 - 10 : zwei Wochen. Überschreitet die Zahl der mangelhaften bzw. ungenügenden Arbeiten 30 %, wird die Arbeit nicht gewertet, sofern nicht die Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Der Klassenelternrat diskutiert und vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten jeder Klasse. Klassenfahrten Anzahl, Inhalte und Dauer der Klassenfahrten sind per Erlass und Beschluss der Gesamtkonferenz geregelt. Die Teilnahme ist für alle Schüler in der Regel verbindlich. Vorgesehene Klassenfahrten sollten inhaltlich und im Hinblick auf die Finanzierung rechtzeitig in der Klassenelternschaft besprochen werden. In allen Konferenzen sind auch die jeweils gewählten Eltern und Schüler vertreten. Krankmeldung Falls Ihr Kind erkrankt, bitten wir das Sekretariat zu benachrichtigen. Bei längerer Erkrankung sollte der Schule spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Für Schüler, die aus Krankheitsgründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, besteht Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. LLaptops Laptops stehen in ausreichender Anzahl für den Einsatz im Unterricht bereit. Im Lehrerzimmer erreichen Sie die Lehrkräfte in den Pausen oder in ihren Freistunden (Tel. 168 48186). MDie Mensa steht allen Schülern während der Mittagszeit zur Essenseinnahme zur Verfügung. Essenmarken müssen spätestens einen Tag vorher erworben werden. Mittagessen Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 verbringen einen Teil der Mittagspause als geschlossene Gruppe in der Mensa, um dort gemeinsam ihr Mittagessen einzunehmen. Schüler der Jahrgänge 8 - 10 entscheiden selbst, ob und wann sie ein Mittagessen in der Mensa einnehmen wollen. Jeweils eine Klasse eines Jahrgangs (M-Klasse) erhält ein besonderes Unterrichtsangebot in Musik mit der Ausbildung zum Klassenorchester. Über Einzelheiten informieren die Musiklehrer und/oder die Schulleitung. NNachmittagsbetreuung Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 werden auf Wunsch der Eltern nachmittags im Freizeitbereich betreut, sofern sie keinen Unterricht haben oder an einer AG teilnehmen. OIm Öko-Café (betrieben von einer AG) kann man in den großen Pausen Getränke und Essbares, aber auch Hefte oder Taschentücher erwerben. PParkplatz Um Verkehrsprobleme zu minimieren, sollte der Parkplatz am Vormittag (besonders morgens) nur von Lehrkräften und Gästen angefahren werden. Zur Schwerpunktbildung wählen die Schülerinnen und Schüler im 6. Jahrgang ein Profil. Vom 7. bis zum 9. Schuljahrgang kann man entweder zusätzlich zum normalen Unterricht verstärkt Unterricht in Mathematik und Naturwissenschaften erhalten oder sich besonders um gesellschaftswissenschaftliche Fächer bemühen. Dies gilt nicht für die Klassen des Musikzweigs. Mit dem Preis für Zivilcourage werden in jedem Schuljahr einzelne Schülerinnen und Schüler sowie Schülergruppen für besondere Taten zum Wohl der Schule oder zum Wohl der Gemeinschaft geehrt. QRRauchen Das Rauchen ist an der Herschelschule sowohl Schülern als auch Lehrern, Eltern und Besuchern nicht gestattet. SDer Schulelternrat, zusammengesetzt aus den Vorsitzenden der Klassenelternräte, tagt mindestens 4-mal jährlich und ist das oberste Vertretungsgremium der Eltern an der Schule. Das Sekretariat, Tel. 168 48120 bzw. 168 48191 (Frau Schätzler, Frau Fahl) ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie - morgens die Krankheit Ihres Kindes mitteilen wollen - nicht genau wissen, an wen in der Schule Sie sich wenden müssen. Skateboards Skateboards, Inlineskater usw. können für den Freizeitsport wichtig sein. In die Schule dürfen sie jedoch nicht mitgebracht werden. Der Sozialpädagoge, Herr Sehle, betreut den Freizeitbereich. Er steht Schülern und Eltern auch zur Beratung bei Schulproblemen zur Verfügung. (Tel. 168 48063). Das Sozialverhalten wird nach Erlass in den Zeugnissen bewertet. Spiele Spiele, Spielgeräte usw. können im Freizeitbereich ausgeliehen werden. Sporthalle Um Beschädigungen zu vermeiden, dürfen unsere Sporthallen nur mit Sportschuhen betreten werden, die nicht außerhalb der Halle getragen werden. Sie müssen eine helle Sohle aufweisen. Schulpflicht Die Schulpflicht erstreckt sich auf den planmäßigen Unterricht sowie auf weitere Veranstaltungen der Schule und gilt für alle Schultage eines Schuljahres. Nur in Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten eine Befreiung vom Schulbesuch gewährt werden. Die Verlängerung der Ferien aus Gründen der Urlaubsplanung ist nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen kann die Schulleitung eine Freistellung genehmigen, sollten Tage vor oder nach den Ferien betroffen sein. Dies muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mit Begründung beantragt werden. Anträge auf Befreiung vom Unterricht für einen Tag müssen schriftlich mindestens 14 Tage vorher beim Klassenlehrer gestellt werden. Anträge auf längere Unterrichtsbefreiung entscheidet der Schulleiter. Sie sind daher rechtzeitig schriftlich einzureichen. TDer Terminplan der Schule enthält alle wichtigen langfristigen Termine. Er wird regelmäßig überarbeitet und geht den Klassenelternratsvorsitzenden per e-mail zu. UUnterrichtsausfall Die Herschelschule bemüht sich, bei plötzlichem Unterrichtsausfall alle Stunden, die planmäßig vorgesehen sind, auch zu vertreten. Dies gilt auch für vorhersehbaren Unterrichtsausfall, sofern keine Randstunden vorgesehen sind, für die Fachvertretung nicht organisiert werden kann. VVerlassen des Schulgeländes Schüler der Klassen 5-10 dürfen das Schulgelände aus versicherungsrechtlichen Gründen während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch eine Lehrkraft (Formblatt im Sekretariat). WWandertage Wandertage stehen jeder Klasse nach Erlass zu. Sie dienen Exkursionen in die nähere Umgebung. Sofern nicht besondere pädagogische Gründe vorliegen, sollten eintägige Fahrten in Vergnügungsparks unterbleiben. XYZ Redaktion: Frau Schlichting-Seidel Layout: Przemyslaw Czaja |
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